Soziales Brennholz
Die Verwaltung der Gemeinde Feked hat sich erfolgreich um den Kauf von sozialem Brennholz für das Jahr 2023 beworben.
Gemäß der mehrfach geänderten Verordnung Nr. 3/2021 (X.12.) der Gemeinde Feked über die Regeln für Sozialleistungen können in der Gemeinde Feked wie folgt Zuschüsse beantragen:
jene, deren Pro-Kopf-Haushaltseinkommen 500 % des Mindestbetrags der derzeitigen Altersrente (142.500 Forint) nicht überschreitet
- Alleinstehende über 75 Jahren, deren Einkommen 600 % des Mindestbetrags der Altersrente (171.000 HUF) nicht überschreitet
- Empfänger von regelmäßigem Kinderschutzgeld,
- Großfamilien (Familien mit 3 oder mehr Kindern), bei denen das Einkommen pro Person 500 % des Mindestbetrags der Altersrente (142 500 HUF) nicht überschreitet
- Alleinerziehende Familien mit Kindern, deren Pro-Kopf-Einkommen 500 % der Mindestaltersrente (142 500 HUF) nicht überschreitet
Die Person, die das Brennholz erhält, darf es nicht verkaufen oder an eine andere Person weitergeben, sondern nur in ihrem eigenen Haushalt verwenden. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, hat in den nächsten 5 Jahren keinen Anspruch auf die soziale Brennholzbeihilfe.
Die Antragsformulare sind im Bürgermeisteramt erhältlich.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- Nachweis(e) über das Einkommen
- eine Kopie des Personalausweises, der Adresskarte und der Sozialversicherungskarte(n)
Der Antrag muss spätestens bis zum 11. August 2023 eingereicht werden.