Soziales Brennholz

Anträge für Brennholz können bis zum 25. Oktober 2022 gestellt werden.

Gemäß dem mehrfach geänderten Gemeindeerlass Nr. 3/2021 (X.12.) der Gemeinde Feked über die Regelung der Sozialleistungen können Anträge auf Unterstützung in der Gemeinde Feked gestellt werden:

  • deren Haushaltseinkommen pro Person 450 % des Mindestbetrags der aktuellen Altersrente (128.250 HUF) nicht überschreitet
  • Alleinstehende über 75 Jahre, deren Einkommen 500 % des Mindestbetrags der Altersrente (142.500 HUF) nicht überschreitet
  • Empfänger von regulären Kinderschutzleistungen,
  • Großfamilien (Familien mit 3 oder mehr Kindern), bei denen das Einkommen pro Person 450 % des Mindestbetrags der Altersrente (128.250 HUF) nicht überschreitet
  • Alleinerziehende mit Kindern, bei denen das Einkommen pro Person 450 % der Mindestaltersrente (128 250 HUF) nicht überschreitet

Die Person, die das Brennholz erhält, darf es nicht an eine andere Person verkaufen oder weitergeben, sondern darf es nur im eigenen Haushalt verwenden. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, hat in den nächsten 5 Jahren keinen Anspruch auf die Sozialhilfe für Brennholz.

Die Antragsformulare sind im Bürgermeisteramt erhältlich.

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